„Barrierefreie Website“ bezeichnet eine Website, die alle Menschen ohne fremde Hilfe nutzen können – auch Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören ausreichende Farbkontraste, vergrößerbare Schriften, Alternativtexte für Bilder, Bedienung per Tastatur und eine Struktur, die Screenreader vorlesen können. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), in der Praxis Version 2.1 auf Stufe AA, mit vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen zur Barrierefreiheit, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Darunter fallen Onlineshops und andere Angebote, über die Verbraucher online Verträge abschließen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, soweit sie Dienstleistungen erbringen.
Barrierefreiheit ist keine Sonderlösung, sondern verbessert die Usability für alle. Am wirtschaftlichsten lässt sie sich oft im Zuge eines Website-Relaunchs umsetzen.
Mehr im Ratgeber: Die Website im KI-Zeitalter, Abschnitt „Recht und Barrierefreiheit“
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